Leistungen im Bereich Hinweisgeberschutzgesetz – Whistleblower-Richtlinie
Am 2. Juli 2023 trat das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) in Kraft. Insbesondere für Unternehmen und andere Organisationen mit in der Regel 50 Beschäftigten und mehr hat dies zur Konsequenz, dass diese bis Dezember 2023 eine „interne Meldestelle“ einrichten und betreiben müssen.
Unverändert: Zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass diese interne Meldestelle u. a. Meldekanäle einrichtet und betreibt, welche Hinweise in Text- und Sprachform annehmen.
Unser Hinweismelder-System als einfache und kostengünstige Lösungsmöglichkeit
Als Dienstleister haben wir mit dem Hinweismelder-System eine effektive und kostengünstige Lösung geschaffen, mit der wir unsere Kunden bei der Umsetzung unterstützen. Im Gegensatz zu vielen anderen Angeboten, die lediglich eine Online-Meldestelle zur Verfügung stellen, nehmen wir auch mündliche Hinweise per Telefon an und werden als interne Meldestelle aktiv. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Produkt-Seite unter https://hinweismelde-system.de
Wir stellen das Hinweismelder-System auch Partnern zur Verfügung
Unser Hinweismelde-System bzw. einzelne Leistungen daraus stellen wir auch gerne Dienstleistern anderer Branchen, z. B. Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Unternehmensberatern, Fachverlagen, sowie Berufs- und Branchenverbänden zur Verfügung. Diese können dann entweder selbst als interne Meldestelle tätig werden oder auch einzelne Aufgaben auf uns auslagern.
Vorträge zum Hinweisgeberschutzgesetz
Sicherlich gibt es Unternehmen und Organisationen, die sich über das Hinweisgeberschutzgesetz zuerst informieren wollen oder lediglich eine Online-Meldestelle benötigen. Für diesen Kreis bieten wir (Online)-Vorträge an. Im Rahmen dieser Vorträge vermitteln wir die wesentlichen Informationen über das Hinweisgeberschutzgesetz. Sofern gewünscht zeigen wir den Teilnehmenden auch kurz auf, wie diese selbst auf Basis einer Open-Source Lösung einen Online-Meldekanal bereitstellen können.
Diese Vorträge bieten wir auch gerne für (zukünftige) Kunden wie Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater, Fachverlage, Berufs- und Branchenverbände an, welche ihre Mandanten bzw. Kunden über die Thematik informieren wollen.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme
Sie haben Fragen zum Hinweismelder-System, interessieren sich für eine Partnerschaft oder einen Vortrag zum Hinweisgeberschutzgesetz? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.