Mit unserem Hinweismelder-System unterstützen wir unsere Kunden bei der Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Im Gegensatz zu vielen anderen Angeboten stellen wir hierbei nicht nur ein Online-Meldesystem zur Verfügung, sondern nehmen auch – wie vom Gesetz gefordert – mündliche Hinweise per Telefon an. Zudem werden wir im Rahmen unserer Pakete 50 und 250 auch als „interne Meldestelle“ tätig, führen das Verfahren gemäß § 17 HinSchG und ergreifen Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG.
Für unsere Kunden wie Fachverlage, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater, Berufs- und Branchenverbände bieten wir zudem verschiedenste Leistungen zum Thema Hinweisgeberschutz an. Neben Vorträgen und Schulungen ermöglichen wir es diesen Kunden selbst als interne Meldestelle für ihre Mandanten tätig zu werden.
Informationen zum Hinweismelder-System finden Sie auf der Produktseite https://hinweismelder-system.de. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.