Am 31. Mai 2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) veröffentlicht. Dieses Gesetz soll einen besseren Schutz hinweisgebender Personen bewirken. Betroffen sind Beschäftigungsgeber mit im Regelfall mindestens 50 Beschäftigen, sowie Unternehmen in bestimmten Branchen-/Tätigkeitsbereichen.

Unser Lösungsangebot: Interne Meldestelle inkl. aller notwendiger Meldekanäle

Mit dem Hinweisgeber-System bieten wir vom Gesetz betroffenen Beschäftigungsgebern eine einfache und kostengünstige Möglichkeit für die Errichtung und den Betrieb einer internen Meldestelle, inkl. der Entgegennahme von mündlichen Meldungen. Den Beschäftigten unserer Kunden, für die wir als interne Meldestelle aktiv sind, bieten wir sichere Möglichkeiten zur Abgabe von Hinweisen über eine Online-Plattform und per Telefon.

Sofern Sie auf der Suche nach einer Lösung sind, finden Sie auf unserer Produktseite www.hinweismelder-system.de weiterführende Informationen, einschließlich der Preise für die Standardpakete. Für Kunden mit aktivem Datenschutz-Paket gibt Sonderkonditionen.

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.